Mit der Verordnung (EU) 2025/2365 hat die Europäische Union erstmals ein umfassendes Regelwerk zur Vermeidung der Freisetzung von Kunststoffgranulat beschlossen. Ziel ist es, die Umweltverschmutzung durch Mikroplastik wirksam zu reduzieren. Die neuen Vorgaben betreffen eine Vielzahl von Unternehmen entlang der gesamten Lieferkette, von der Herstellung über die Verarbeitung bis hin zu Transport, Lagerung und Recycling von Kunststoffgranulat.

Um über die neuen Anforderungen, Fristen und Pflichten zu informieren, veranstaltet die Wirtschaftskammer Österreich am 24. Februar 2026 das kostenfreies Online-Webinar „Neue Regeln für Kunststoffgranulat – Zero Pellet Loss verstehen und umsetzen“. Die Veranstaltung richtet sich an Unternehmen und Organisationen, die mit Kunststoffgranulat umgehen oder künftig von den neuen EU-Regeln betroffen sein werden, und bietet einen strukturierten Überblick über das neue Regelwerk sowie dessen praktische Auswirkungen.
Neue Pflichten entlang der gesamten Lieferkette von Kunststoffgranulat
Die Verordnung (EU) 2025/2365 verfolgt einen durchgängigen Lieferkettenansatz. Sie verpflichtet Wirtschaftsteilnehmer dazu, die Freisetzung von Kunststoffgranulat auf allen Stufen der Handhabung zu vermeiden. Dazu zählen unter anderem Produktion, Verarbeitung, Beförderung, Lagerung, Verpackung sowie die Reinigung von Behältern und Tanks. Betroffen sind nicht nur Hersteller und Verarbeiter, sondern auch Importeure, Händler, Spediteure und Recycler.
Abhängig von Art und Umfang der Tätigkeiten ergeben sich unterschiedliche Verpflichtungen. Diese reichen von der Erstellung und laufenden Aktualisierung von Risikomanagementplänen über die Dokumentation geschätzter Freisetzungsmengen bis hin zu Registrierungs-, Kennzeichnungs- und Notifikationspflichten gegenüber den zuständigen Behörden. Für größere Anlagen und Unternehmen sind darüber hinaus Zertifizierungen sowie regelmäßige interne Bewertungen vorgesehen, während für kleinere Unternehmen teilweise vereinfachte Verfahren gelten.
Fristen, Ausnahmen und organisatorische Anforderungen
Ein zentraler Aspekt der neuen EU-Regeln für Kunststoffgranulat sind die gestaffelten Fristen für die Umsetzung der einzelnen Verpflichtungen. Während bestimmte Bestimmungen bereits ab Ende 2025 gelten, wird die Verordnung insgesamt ab Dezember 2027 anwendbar. Für einzelne Akteure, etwa im Seeverkehr, sind weitere Übergangsfristen vorgesehen. Die rechtzeitige Einordnung der jeweils relevanten Fristen ist für betroffene Unternehmen daher von wesentlicher Bedeutung.
Zugleich sieht die Verordnung Ausnahmeregelungen und Erleichterungen vor, etwa für Kleinstunternehmen oder für Betriebe, die bereits über anerkannte Umweltmanagementsysteme verfügen. Das Webinar greift diese Differenzierungen auf und zeigt auf, welche organisatorischen Maßnahmen erforderlich sind, um die neuen Pflichten systematisch umzusetzen und Prioritäten richtig zu setzen. Ziel ist es, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine fundierte Grundlage für die weitere betriebliche Planung zu vermitteln.
Webinar bietet Überblick, Einordnung und Raum für Austausch
Das Online-Webinar findet am 24. Februar 2026 von 13:00 bis 15:30 Uhr statt und wird von Expertinnen und Experten aus Wirtschaftskammer und Fachverbänden gestaltet. Nach einer Einführung in die rechtlichen Hintergründe der Verordnung werden zentrale Begriffe und Regelungsinstrumente erläutert, bevor ein vertiefender Blick auf die Anforderungen für Verwender von Kunststoffgranulat erfolgt. Den Abschluss bildet ein moderierter Erfahrungsaustausch mit Diskussion.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei, jedoch aus organisatorischen Gründen anmeldepflichtig. Die Anmeldung erfolgt über die Website der Wirtschaftskammer Österreich, der Teilnahmelink wird rund 24 Stunden vor Beginn des Webinars übermittelt. Für Fragen ist im Webinar ausreichend Zeit eingeplant. Zur besseren Vorbereitung empfiehlt die WKO, Fragen vorab an chemie@wko.at (Betreff: „Kunststoff-Webinar“) zu senden. Anmeldeschluss ist der 20. Februar 2026.