Plastics Europe ruft zu einem ehrgeizigen UN Plastikabkommen auf, um Umweltverschmutzung durch Plastikabfälle bis 2040 zu beenden. Plastics Europe betont die Dringlichkeit eines UN Plastikabkommens, das globale Vorgaben mit nationalen Maßnahmen für Recycling und Kreislaufwirtschaft vereint.
Die Verhandlungen zum UN-Plastikabkommen (INC-5) stehen an einem entscheidenden Punkt. Plastics Europe fordert ein ambitioniertes Abkommen, um Umweltverschmutzung durch Plastikmüll weltweit bis 2040 zu beenden. Im Fokus stehen Kreislaufwirtschaft, nachhaltige Finanzierung und internationale Designstandards.
Plastics Europe fordert ehrgeiziges Abkommen und Kreislaufwirtschaft
Virginia Janssens, Geschäftsführerin von Plastics Europe AISBL, erklärt: „Plastikmüll in der Umwelt ist inakzeptabel. Deshalb ist es so wichtig, ein ehrgeiziges und umsetzbares Abkommen zu erreichen. Wir wissen, dass die Verhandlungen schwierig sind, sind jedoch überzeugt, dass eine Einigung möglich ist, wenn sich die Verhandlungsführer auf gemeinsame Lösungen konzentrieren. Diese historische Chance müssen wir nutzen.“
Virginia Janssens ergänzt: „Wir sind überzeugt, dass der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft mit Kunststoffen, in der alle Kunststoffe wiederverwendet, recycelt und verantwortungsvoll gehandhabt werden, der Schlüssel ist, um das Problem der Kunststoffabfälle zu lösen und ein erfolgreiches Abkommen zu verabschieden. Der beste Weg, diesen Wandel zu beschleunigen und gleichzeitig unsere Nachhaltigkeits- und Klimaziele zu fördern, ist, dass das Abkommen die Nutzung von Kunststoffabfällen als wertvolle Ressource ermöglicht.“
Eine besonders große Herausforderung besteht darin, die nötigen Finanzmittel bereitzustellen, insbesondere für Schwellenländer. Daher sollte das Abkommen nachhaltige Finanzierungsmechanismen, einschließlich EPR-Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung, enthalten, um die notwendigen erheblichen Investitionen sowohl aus öffentlichen als auch aus privaten Quellen zu ermöglichen.
Ein produktbasierter Ansatz könnte helfen, problematische und vermeidbare Kunststoffanwendungen zu erkennen und zu verhindern, dass sie in die Umwelt gelangen, ohne zusätzlichen Schaden für die Umwelt oder unnötige sozioökonomische Nachteile zu verursachen.
Virginia Janssens fügt hinzu: „Die Staaten stehen vor unterschiedlichen Herausforderungen, die individuelle Lösungen erfordern. Ein universeller Ansatz, der für alle Länder gleichermaßen angewendet werden soll, wird nicht funktionieren. Das Abkommen muss daher ein ausgewogenes Verhältnis zwischen globalen Vorgaben und national angepassten Maßnahmen schaffen. Zudem sollten die Verhandlungsführer Entscheidungen vermeiden, die zwar auf den ersten Blick gut klingen, aber letztlich unerwünschte sozioökonomische Folgen haben. Aus europäischer Sicht ist es wichtig, dass das Abkommen den Übergang der europäischen Kunststoffindustrie zu Kreislaufwirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit unterstützt und nicht untergräbt.“
Das Abschlussdokument sollte Länder dazu verpflichten, nationale Aktionspläne zu entwickeln. Diese sollten verbindliche Recycling- und Rezyklateinsatzquoten enthalten, ein zuverlässiges System zum Monitoring und der Bewertung von Umweltverschmutzung durch Kunststoffabfälle einführen, Sammlung und Sortierung vorantreiben und alle beteiligten Akteure in die Verantwortung nehmen.
Wenn Kunststoffanwendungen leichter wiederverwendet, recycelt, repariert und langlebiger werden sollen, müssen sie von Anfang an entsprechend gestaltet sein. Das Abkommen sollte daher auf den bestehenden und neuen internationalen Designprinzipien und Standards aufbauen, um die Kreislauffähigkeit von Kunststoffprodukten zu verbessern.